Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auftragsvereinbarung: Der Werkvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch entsprechendes Handeln, insbesondere mit Beginn der Ausführung der entsprechenden Arbeit, abgeschlossen. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäß den geltenden VSS- und SIA-Normen. Zusätzlich gelten die SIA-Norm 118 „Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten“, die SIA-Norm 318 „Garten- und Landschaftsbau“ sowie die SIA-Normen 385/12 „Wasseraufbereitung“. Pläne, Leistungsverzeichnisse und Skizzen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden und bleiben Eigentum der Firma Poolwerkstatt. Die Abbildungen in Angeboten können vom Original abweichen. Die Bezeichnung des Angebots auf dem Deckblatt ist maßgebend.

Angebotsarten:

  • Richtpreisofferte/Vorprojekt (Genauigkeit: 20%): Grobschätzung
  • Offerte (Genauigkeit: Neuanlagen 10%, Umänderungen 15%): Detailliertes Leistungsverzeichnis mit sämtlichen Material- und Einheitskosten.
  • Nachtragsofferte (Genauigkeit 15%): Detailliertes Leistungsverzeichnis für zusätzliche Kundenwünsche nach Vertragsabschluss oder während der Ausführung.

Zusätzliche Kosten können entstehen bei außerordentlichen Zusatzwünschen wie nachträglichen Änderungen oder Versetzungen von Leitungen aufgrund baulicher Maßnahmen. Elektroarbeiten und Sanitärarbeiten sind nicht inklusive und müssen gesondert durchgeführt werden. Kernbohrungen erfolgen auf eigene Verantwortung.

Garantieleistungen und Haftung:

Die Poolwerkstatt gewährt Garantien für die Qualität und Mängelfreiheit der erbrachten Leistungen. Die Garantiefristen und Bedingungen werden im Detail festgelegt. Es obliegt dem Bauherrn, die technischen Geräte und die Wasserqualität regelmäßig zu überprüfen und sicherzustellen. Die Poolwerkstatt haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse.

Zahlungskonditionen und Versicherungen:

Die Zahlungskonditionen werden in der Offerte festgelegt und müssen eingehalten werden. Versicherungen wie Betriebshaftpflichtversicherung sind vorhanden, zusätzliche Versicherungen wie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung werden empfohlen. Schlussbestimmungen: Es gilt schweizerisches Recht. Die AGB der Poolwerkstatt sind Bestandteil jedes Werkvertrags und können jederzeit auf der Website der Poolwerkstatt eingesehen werden.

Diese AGB treten ab dem 1. März 2025 in Kraft.